Neuer Name, frische Lehrinhalte: Für die umwelttechnischen Berufe wird es eine neue Ausbildungsordnung geben. Sie gilt ab August 2024.
Es ist ein echter Durchbruch für mehr Attraktivität und Sichtbarkeit der Branche: Aus der Fachkraft Rohr-, Kanal- und Industrieservice wird der Umwelttechnologe für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen. Die Fachkraft für Abwassertechnik heißt künftig Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung – jeweils auch in der weiblichen Form.
Junge Menschen, die auf der Suche sind nach einem interessanten und sinnstiftenden Beruf, sollen mit der Umbenennung leichter den Zugang zur Branche finden. Der Begriff „Umwelt“ im Namen macht ihnen klar: Mit der Ausbildung leisten sie einen nachhaltigen Dienst für den Erhalt von Trinkwasser-, Boden- und Gewässerqualität. Die Namensänderung gehört zu den wesentlichen Neuerungen, die sämtliche vier umwelttechnischen Berufe betreffen.
Mehr Zeit für Fachqualifikation
Die Inhalte der Ausbildung wurden ebenfalls angepasst, um den zunehmend spezialisierten Tätigkeiten in den einzelnen Berufen Rechnung zu tragen. So wird die Kernqualifikation zukünftig auf ein Jahr gemeinsame Ausbildung verkürzt, um mehr Zeit für die Fachqualifikation zu bieten. In der jetzigen, noch gültigen Ausbildungsordnung drücken Azubis aller vier Berufe eineinhalb Jahre gemeinsam die Schulbank.
Als Umwelttechnologe/-technologin für Abwasserbewirtschaftung bist Du für die ordnungsgemäße Reinigung von Abwasser und die Wartung von Abwassersystemen zuständig. Du überwachst und steuerst die Betriebsabläufe in Kläranlagen oder Kanalbetrieben. Diese Ausbildung dauert drei Jahre und Du kannst sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft arbeiten.
26 Februar 2024